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   OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09   

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https://dejure.org/2010,4650
OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09 (https://dejure.org/2010,4650)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2010 - 3 U 222/09 (https://dejure.org/2010,4650)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2010 - 3 U 222/09 (https://dejure.org/2010,4650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überwachung der Klageerhebungsfrist in einer Kaskoangelegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675; VVG § 61 (a.F.)
    Pflichten des Rechtsanwalts zur Geltendmachung eines Kaskoschadens nach einem Verkehrsunfall; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - 3 U 48/08, BGH Urteil vom 1. März 2007, IX ZR 261/03, Juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    aa) Ein Ablehnungsschreiben des Versicherers genügt den Anforderungen des § 12 Abs. 3 VVG a. F. zwar nur dann, wenn sein Inhalt so eindeutig und allgemein verständlich ist, dass dem Versicherungsnehmer, an den es sich richtet, keine Zweifel über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen entstehen können (BGHZ 24, 308, 316).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Als unschädlich werden von der Rechtsprechung folgende Formulierungen angesehen, die mit der hier verwendeten Wortwahl vergleichbar sind: "In Erfüllung einer gesetzlichen Obliegenheit machen wir noch darauf aufmerksam...", "Pflichtgemäß weisen wir darauf hin...", "nach der Rechtsprechung sind wir gehalten ..." (BGH, VersR 69, 26; 78, 313).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2007 - 7 U 222/06

    Anwaltshaftung: Regressprozess wegen anwaltlicher Pflichtverletzung bei der

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität im Regressprozess ist vielmehr entscheidend, wie der gegen den Kaskoversicherer zu führende (Ausgangs-)Prozess hätte entschieden werden müssen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. September 2007 - 7 U 222/06, Juris).
  • OLG München, 19.06.1986 - 24 U 624/85

    Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Risikoausschlüsse;

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Wenngleich das Oberlandesgericht München auch bezogen auf die Bindungswirkung des rechtskräftig entschiedenen Haftpflichtprozesses für den nachfolgenden Deckungsprozess (Rückforderung wegen vorsätzlich herbei geführten Unfalls) zu einem anderen Ergebnis kommt (Urteil vom 19. Juni 1986 - 24 U 624/85, Juris), schließt sich der Senat der vom OLG Köln vertretenen Auffassung an.
  • OLG Köln, 11.11.1971 - 12 U 142/67
    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Zwar trifft es zu, dass die im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Kaskoversicherungsverhältnis keine Bindungswirkung haben (OLG Köln, Urteil vom 11. November 1971 - 12 U 142/67, VersR 1973, 518, hier zitiert nach Juris, 2. Leitsatz).
  • RG, 23.08.1935 - VII 24/35

    1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2010 - 3 U 222/09
    Die Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG a. F. ist nur dann nicht hinreichend deutlich und damit unwirksam, wenn sie den Eindruck der Vorläufigkeit erweckt (RGZ 148, 298).
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